AI-/KI-Transparenzrichtlinien

AI-/KI-Transparenzrichtlinie der bailaho GmbH

Informationen zum Einsatz künstlicher Intelligenz bei bailaho; Stand: 02. August 2026

1. Vorwort

Die bailaho GmbH nutzt moderne digitale Technologien, um Dienstleistungen, Arbeitsabläufe und digitale Angebote kontinuierlich weiterzuentwickeln. Hierzu können auch Anwendungen und Systeme der künstlichen Intelligenz (KI) gehören. Der Einsatz von KI kann dabei unterschiedliche Funktionen erfüllen – beispielsweise bei der Erstellung und Bearbeitung von Texten, der Aufbereitung von Informationen, Übersetzungen, der Optimierung von Inhalten oder der Unterstützung von Kommunikationsprozessen. Mit dieser Richtlinie möchten wir transparent und nachvollziehbar darlegen, in welchen Bereichen KI bei bailaho eingesetzt werden kann, wie entsprechende Inhalte entstehen und unter welchen Voraussetzungen eine Kennzeichnung erfolgt. Wir berücksichtigen hierbei insbesondere die jeweils geltenden gesetzlichen Anforderungen, einschließlich der Vorgaben der Verordnung (EU) 2024/1689 (EU AI Act) sowie der jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen.


2. Grundsätze unseres KI-Einsatzes

Für den Einsatz künstlicher Intelligenz bei Bailaho gelten insbesondere folgende Grundsätze

  • Transparenz: Der Einsatz von KI soll nachvollziehbar und entsprechend den gesetzlichen Vorgaben transparent erfolgen.
  • Verantwortung: Der Einsatz technischer Systeme ersetzt nicht die Verantwortung von bailaho für die eigenen Geschäfts- und Arbeitsprozesse.
  • Kontrolle: KI-Ergebnisse können – abhängig vom jeweiligen Anwendungsfall – durch Menschen überprüft und bearbeitet werden.
  • Datenschutz: Personenbezogene Daten werden nur verarbeitet, wenn hierfür eine entsprechende rechtliche Grundlage besteht.
  • Qualität: KI-generierte Ergebnisse können Fehler enthalten und werden daher, soweit erforderlich und angemessen, überprüft.
  • Rechtskonformität: Der Einsatz von KI erfolgt unter Berücksichtigung der jeweils geltenden gesetzlichen Anforderungen.

Der konkrete Umfang des Einsatzes kann sich aufgrund technischer, organisatorischer oder rechtlicher Entwicklungen verändern.


3. Was ist künstliche Intelligenz?

Unter künstlicher Intelligenz verstehen wir insbesondere softwaregestützte Systeme, die in der Lage sind, Inhalte zu erzeugen, Informationen zu verarbeiten oder Aufgaben zu unterstützen, die üblicherweise menschliche kognitive Leistungen erfordern. Hierzu können unter anderem Systeme gehören, die:

  • Texte erstellen, bearbeiten oder optimieren,
  • Bilder, Audio- oder Videoinhalte erzeugen oder verändern,
  • Informationen analysieren,
  • Inhalte kategorisieren oder strukturieren,
  • Übersetzungen erstellen,
  • Empfehlungen oder Vorschläge generieren,
  • Recherche- und Suchprozesse unterstützen,
  • Kommunikationsprozesse automatisieren oder
  • andere vergleichbare Aufgaben übernehmen.

Nicht jede Softwarefunktion, die automatisierte Prozesse verwendet, stellt dabei zwangsläufig ein KI-System im rechtlichen Sinne dar.


4. Wo kann bailaho KI einsetzen?

KI kann bei bailaho in unterschiedlichen Bereichen als technisches Hilfsmittel eingesetzt werden. Dazu können insbesondere gehören:

Redaktion und Content

  • Erstellung und Überarbeitung von Unternehmenstexten,
  • Optimierung von Unternehmensbeschreibungen,
  • Strukturierung und Zusammenfassung von Informationen,
  • sprachliche Verbesserung von Inhalten,
  • Suchmaschinenoptimierung (SEO),
  • Übersetzungen und sprachliche Anpassungen.

Unternehmensprofile

KI kann bei der Aufbereitung, Strukturierung und Optimierung von Informationen für Unternehmenseinträge eingesetzt werden. Dabei können beispielsweise vorhandene Unternehmensinformationen in eine verständlichere oder suchmaschinenfreundlichere Form gebracht werden.

Grafik und Medien

KI kann bei der Erstellung oder Bearbeitung von:

  • Grafiken,
  • Bildern,
  • Werbemitteln,
  • Audioinhalten oder
  • Videoinhalten

unterstützend eingesetzt werden.

Kommunikation und Kundenservice

KI-gestützte Systeme können beispielsweise zur Unterstützung von:

  • Chatbots,
  • Kundenanfragen,
  • automatisierten Antworten,
  • Informationsbereitstellung oder
  • internen Kommunikationsprozessen

eingesetzt werden.

Marketing und Werbung

KI kann außerdem bei der Erstellung und Optimierung von:

  • Werbetexten,
  • Anzeigen,
  • Bannern,
  • Social-Media-Inhalten,
  • Landingpages,
  • SEO-Inhalten und
  • sonstigen Marketingmaterialien

eingesetzt werden.

Interne Prozesse

Darüber hinaus kann KI bei internen Arbeitsabläufen, Recherche, Datenaufbereitung, Qualitätskontrolle, Strukturierung und technischen Prozessen zum Einsatz kommen.


5. KI als Werkzeug – nicht jeder KI-Einsatz bedeutet „KI-generiert“

Ein wichtiger Grundsatz dieser Richtlinie ist die Unterscheidung zwischen vollständig KI-generierten Inhalten und menschlich erstellten oder redaktionell verantworteten Inhalten, bei denen KI lediglich als Hilfsmittel eingesetzt wurde. KI kann beispielsweise nur zur:

  • Rechtschreibprüfung,
  • Grammatikprüfung,
  • Übersetzung,
  • Formatierung,
  • Zusammenfassung,
  • Strukturierung,
  • Ideenentwicklung oder
  • sprachlichen Optimierung

verwendet werden. 

In solchen Fällen besteht nicht automatisch eine Verpflichtung, den gesamten Inhalt als „KI-generiert“ zu bezeichnen. Ob eine Kennzeichnung erforderlich ist, richtet sich nach der konkreten Verwendung des KI-Systems und den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen.


6. Menschliche Prüfung und redaktionelle Verantwortung

Soweit dies aufgrund des jeweiligen Anwendungsfalls erforderlich oder sinnvoll ist, können KI-generierte oder KI-unterstützt erstellte Inhalte durch Mitarbeiter oder beauftragte Personen überprüft und bearbeitet werden. Eine solche Bearbeitung kann beispielsweise umfassen:

  • Prüfung auf offensichtliche sachliche Fehler,
  • sprachliche Korrekturen,
  • Anpassung von Formulierungen,
  • Abgleich mit vorliegenden Informationen,
  • Kürzung oder Erweiterung von Inhalten,
  • redaktionelle Überarbeitung oder
  • Anpassung an die Anforderungen des jeweiligen Veröffentlichungsformats.

Eine menschliche Bearbeitung bedeutet jedoch nicht automatisch, dass eine gesetzlich vorgeschriebene Kennzeichnung entfällt. Maßgeblich sind die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen.


7. Transparenz und Kennzeichnung

Nicht jeder Einsatz künstlicher Intelligenz führt zu einer sichtbaren Kennzeichnung. Eine Kennzeichnung kann insbesondere dann erforderlich sein, wenn dies aufgrund der Art des Inhalts, des verwendeten KI-Systems oder der konkreten Veröffentlichung gesetzlich vorgeschrieben ist. Dabei können beispielsweise folgende Hinweise verwendet werden:

„KI-generiert“

„Mit Unterstützung künstlicher Intelligenz erstellt“

„KI-generiert und redaktionell bearbeitet“

Je nach Inhalt und technischer Umsetzung können auch andere geeignete Hinweise oder technische Kennzeichnungen verwendet werden. Die konkrete Form der Kennzeichnung richtet sich nach den jeweiligen gesetzlichen Anforderungen und den technischen Möglichkeiten.


8. KI-generierte Bilder, Videos und Audiodateien

Bei vollständig oder teilweise durch KI erzeugten beziehungsweise wesentlich veränderten Bildern, Videos oder Audiodateien können besondere Transparenzanforderungen gelten. Soweit eine Kennzeichnung erforderlich ist, kann diese beispielsweise erfolgen durch:

  • einen sichtbaren Hinweis,
  • Metadaten,
  • maschinenlesbare Informationen,
  • Herkunftsangaben,
  • Content Credentials oder
  • andere geeignete technische Verfahren.

Eine technische Kennzeichnung muss nicht zwingend unmittelbar für den Nutzer sichtbar sein.


9. KI-generierte und KI-bearbeitete Texte

Bei Textinhalten ist insbesondere zwischen unterschiedlichen Formen der KI-Nutzung zu unterscheiden.

Ein vollständig automatisiert erzeugter Text ist anders zu beurteilen als ein von einem Menschen verfasster Text, der beispielsweise lediglich auf Rechtschreibung, Grammatik oder sprachliche Verständlichkeit geprüft wurde. Auch zwischen diesen Formen bestehen unterschiedliche Grade der menschlichen Beteiligung.

bailaho berücksichtigt daher den konkreten Entstehungsprozess und die jeweils geltenden gesetzlichen Anforderungen. Soweit eine Kennzeichnung gesetzlich vorgeschrieben ist, wird diese in geeigneter Form vorgenommen.


10. KI-gestützte Kommunikation

Setzt bailaho einen KI-gestützten Chatbot oder ein vergleichbares System zur Kommunikation mit Nutzern ein, wird – soweit gesetzlich erforderlich – transparent darauf hingewiesen, dass es sich um ein KI-System handelt. Ein entsprechender Hinweis kann beispielsweise lauten:

Hinweis: Sie kommunizieren derzeit mit einem KI-gestützten Assistenzsystem.

Wird die Kommunikation anschließend von einem Mitarbeiter übernommen, kann auch dieser Wechsel entsprechend kenntlich gemacht werden.


11. Unternehmensdaten und Kundeninhalte

Bei der Erstellung, Bearbeitung und Pflege von Unternehmenseinträgen können Informationen verarbeitet werden, die von Unternehmen oder Kunden bereitgestellt werden. Hierzu können beispielsweise gehören:

  • Unternehmensdaten,
  • Unternehmensbeschreibungen,
  • Texte,
  • Bilder,
  • Logos,
  • Marken,
  • Produktinformationen,
  • Leistungsbeschreibungen und
  • sonstige Inhalte.

Der jeweilige Kunde bleibt grundsätzlich dafür verantwortlich, dass die von ihm bereitgestellten Inhalte rechtmäßig verwendet werden dürfen, zutreffend sind und keine Rechte Dritter verletzen. Der Einsatz von KI als technisches Hilfsmittel verändert diese Verantwortlichkeit nicht.


12. Datenschutz und personenbezogene Daten

Der Schutz personenbezogener Daten hat für bailaho einen hohen Stellenwert. Personenbezogene Daten werden im Zusammenhang mit KI-Systemen nur verarbeitet, soweit hierfür eine entsprechende datenschutzrechtliche Grundlage besteht. Dabei berücksichtigt bailaho insbesondere:

  • die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO),
  • das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG),
  • das Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG) sowie
  • sonstige anwendbare datenschutzrechtliche Vorschriften.

Personenbezogene Daten werden nicht ohne entsprechenden Zweck und ohne erforderliche Rechtsgrundlage an KI-Systeme übermittelt. Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten enthält die jeweils aktuelle Datenschutzerklärung von bailaho.


13. Nutzung externer KI-Dienste

Für bestimmte Aufgaben kann bailaho technische Dienste externer Anbieter einsetzen. Hierzu können beispielsweise Anwendungen für:

  • Textverarbeitung und Textgenerierung,
  • Bildgenerierung,
  • Übersetzung,
  • Recherche,
  • Analyse,
  • Automatisierung oder
  • Kundenkommunikation

gehören. 

Soweit im Rahmen solcher Dienste personenbezogene Daten verarbeitet werden, werden die entsprechenden Verarbeitungsvorgänge nach Maßgabe der jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Anforderungen berücksichtigt.


14. KI im Bereich Werbung und Marketing

KI kann auch bei der Erstellung, Bearbeitung oder Optimierung von Werbe- und Marketinginhalten eingesetzt werden. Dies kann beispielsweise betreffen:

  • Werbeanzeigen,
  • Banner,
  • Texte,
  • Grafiken,
  • Social-Media-Beiträge,
  • SEO-Inhalte,
  • Landingpages und
  • sonstige Marketingmaßnahmen.

Der Einsatz von KI berührt nicht die allgemeinen gesetzlichen Anforderungen an Werbung. Insbesondere müssen Werbeinhalte weiterhin den geltenden Anforderungen an Transparenz, Erkennbarkeit kommerzieller Kommunikation und das Verbot irreführender Werbung entsprechen. Soweit eine besondere Kennzeichnung aufgrund gesetzlicher Vorschriften erforderlich ist, wird diese berücksichtigt.


15. Grenzen künstlicher Intelligenz

KI-Systeme arbeiten nicht fehlerfrei. Auch moderne Systeme können beispielsweise:

  • Informationen falsch interpretieren,
  • unvollständige oder veraltete Angaben verwenden,
  • Zusammenhänge fehlerhaft darstellen,
  • Tatsachen unzutreffend wiedergeben,
  • Quellen falsch zuordnen oder
  • Inhalte erzeugen, die einer zusätzlichen Prüfung bedürfen.

KI-Ergebnisse stellen daher nicht in jedem Fall eine verbindliche oder abschließende Tatsachenfeststellung dar. Soweit es der konkrete Anwendungsfall erfordert, werden KI-gestützte Inhalte überprüft und gegebenenfalls korrigiert. Eine Garantie für die vollständige Fehlerfreiheit von KI-generierten Ergebnissen wird – sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart – nicht übernommen.


16. Kundenaufträge und der Einsatz von KI

Beauftragt ein Kunde bailaho mit der Erstellung oder Bearbeitung von Texten, Bildern, Werbemitteln oder sonstigen Inhalten, kann die Nutzung KI-gestützter Werkzeuge Bestandteil des internen Arbeitsprozesses sein. Wünscht ein Kunde ausdrücklich eine vollständig manuelle Bearbeitung ohne Verwendung KI-gestützter Werkzeuge, muss dies vor Beginn der jeweiligen Leistung ausdrücklich vereinbart werden. Eine solche individuelle Vereinbarung kann Auswirkungen auf den Leistungsumfang, die Bearbeitungszeit und die Vergütung haben.


17. Kennzeichnung von Unternehmenseinträgen

Unternehmenseinträge können im Rahmen der Erstellung oder Pflege redaktionell, technisch oder mithilfe KI-gestützter Werkzeuge bearbeitet werden. Allein die Verwendung eines KI-Systems als Hilfsmittel führt nicht automatisch dazu, dass ein vollständiger Unternehmenseintrag als „KI-generiert“ gekennzeichnet werden muss. Entscheidend sind vielmehr die konkrete Art und der Umfang der KI-Nutzung sowie die jeweils geltenden gesetzlichen Vorgaben. Soweit für einen konkreten Inhalt eine gesetzliche Kennzeichnungspflicht besteht, wird bailaho dieser Verpflichtung in geeigneter Form nachkommen.


18. Technische Herkunfts- und Kennzeichnungsinformationen

Soweit dies technisch möglich und rechtlich erforderlich ist, können KI-generierte oder wesentlich KI-bearbeitete Inhalte mit technischen Informationen über ihre Herkunft oder Entstehung versehen werden. Hierfür können unter anderem:

  • Metadaten,
  • maschinenlesbare Kennzeichnungen,
  • Content Credentials,
  • Herkunftsinformationen oder
  • vergleichbare technische Standards

verwendet werden. Solche Informationen können für Nutzer möglicherweise nicht unmittelbar sichtbar sein.


19. Weiterentwicklung und Änderung dieser Richtlinie

Die technischen und rechtlichen Rahmenbedingungen für künstliche Intelligenz befinden sich in einer fortlaufenden Entwicklung. Änderungen können sich unter anderem aus neuen:

  • europäischen oder nationalen Rechtsvorschriften,
  • behördlichen Vorgaben,
  • Leitlinien,
  • technischen Standards,
  • Verhaltenskodizes oder
  • gerichtlichen Entscheidungen

ergeben.

bailaho wird die eigenen Prozesse und diese Richtlinie bei Bedarf an veränderte rechtliche oder technische Rahmenbedingungen anpassen. Es gilt jeweils die auf der Website veröffentlichte aktuelle Fassung.


20. Verhältnis zu anderen rechtlichen Informationen

Diese KI-Transparenzrichtlinie ergänzt die sonstigen rechtlichen Informationen von bailaho. Insbesondere sind ergänzend die jeweils aktuellen Fassungen folgender Dokumente zu beachten:

  • Datenschutzerklärung,
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen,
  • Widerrufsbelehrung,
  • Erstattungsrichtlinie,
  • Impressum.

Für die Verarbeitung personenbezogener Daten sind insbesondere die Regelungen und Informationen der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung maßgeblich.


21. Schlussbestimmung / Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser KI-Transparenzrichtlinie ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder nicht durchsetzbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen, undurchführbaren oder nicht durchsetzbaren Bestimmung tritt, soweit rechtlich zulässig, eine Regelung, die dem wirtschaftlichen und inhaltlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahekommt. Entsprechendes gilt, soweit diese Richtlinie eine Regelungslücke enthalten sollte.


22. Kontakt

Bei Fragen zum Einsatz künstlicher Intelligenz bei bailaho oder zu einem bestimmten KI-gestützten Inhalt wenden Sie sich an:

bailaho GmbH
Im Nußgärtel 9
76534 Baden-Baden
Deutschland

Telefon: 07223 9126800
E-Mail: info@bailaho.net

 

   
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