Die bailaho GmbH nutzt moderne digitale Technologien, um Dienstleistungen, Arbeitsabläufe und digitale Angebote kontinuierlich weiterzuentwickeln. Hierzu können auch Anwendungen und Systeme der künstlichen Intelligenz (KI) gehören. Der Einsatz von KI kann dabei unterschiedliche Funktionen erfüllen – beispielsweise bei der Erstellung und Bearbeitung von Texten, der Aufbereitung von Informationen, Übersetzungen, der Optimierung von Inhalten oder der Unterstützung von Kommunikationsprozessen. Mit dieser Richtlinie möchten wir transparent und nachvollziehbar darlegen, in welchen Bereichen KI bei bailaho eingesetzt werden kann, wie entsprechende Inhalte entstehen und unter welchen Voraussetzungen eine Kennzeichnung erfolgt. Wir berücksichtigen hierbei insbesondere die jeweils geltenden gesetzlichen Anforderungen, einschließlich der Vorgaben der Verordnung (EU) 2024/1689 (EU AI Act) sowie der jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
Für den Einsatz künstlicher Intelligenz bei Bailaho gelten insbesondere folgende Grundsätze
Der konkrete Umfang des Einsatzes kann sich aufgrund technischer, organisatorischer oder rechtlicher Entwicklungen verändern.
Unter künstlicher Intelligenz verstehen wir insbesondere softwaregestützte Systeme, die in der Lage sind, Inhalte zu erzeugen, Informationen zu verarbeiten oder Aufgaben zu unterstützen, die üblicherweise menschliche kognitive Leistungen erfordern. Hierzu können unter anderem Systeme gehören, die:
Nicht jede Softwarefunktion, die automatisierte Prozesse verwendet, stellt dabei zwangsläufig ein KI-System im rechtlichen Sinne dar.
KI kann bei bailaho in unterschiedlichen Bereichen als technisches Hilfsmittel eingesetzt werden. Dazu können insbesondere gehören:
KI kann bei der Aufbereitung, Strukturierung und Optimierung von Informationen für Unternehmenseinträge eingesetzt werden. Dabei können beispielsweise vorhandene Unternehmensinformationen in eine verständlichere oder suchmaschinenfreundlichere Form gebracht werden.
KI kann bei der Erstellung oder Bearbeitung von:
unterstützend eingesetzt werden.
KI-gestützte Systeme können beispielsweise zur Unterstützung von:
eingesetzt werden.
KI kann außerdem bei der Erstellung und Optimierung von:
eingesetzt werden.
Darüber hinaus kann KI bei internen Arbeitsabläufen, Recherche, Datenaufbereitung, Qualitätskontrolle, Strukturierung und technischen Prozessen zum Einsatz kommen.
Ein wichtiger Grundsatz dieser Richtlinie ist die Unterscheidung zwischen vollständig KI-generierten Inhalten und menschlich erstellten oder redaktionell verantworteten Inhalten, bei denen KI lediglich als Hilfsmittel eingesetzt wurde. KI kann beispielsweise nur zur:
verwendet werden.
In solchen Fällen besteht nicht automatisch eine Verpflichtung, den gesamten Inhalt als „KI-generiert“ zu bezeichnen. Ob eine Kennzeichnung erforderlich ist, richtet sich nach der konkreten Verwendung des KI-Systems und den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen.
Soweit dies aufgrund des jeweiligen Anwendungsfalls erforderlich oder sinnvoll ist, können KI-generierte oder KI-unterstützt erstellte Inhalte durch Mitarbeiter oder beauftragte Personen überprüft und bearbeitet werden. Eine solche Bearbeitung kann beispielsweise umfassen:
Eine menschliche Bearbeitung bedeutet jedoch nicht automatisch, dass eine gesetzlich vorgeschriebene Kennzeichnung entfällt. Maßgeblich sind die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen.
Nicht jeder Einsatz künstlicher Intelligenz führt zu einer sichtbaren Kennzeichnung. Eine Kennzeichnung kann insbesondere dann erforderlich sein, wenn dies aufgrund der Art des Inhalts, des verwendeten KI-Systems oder der konkreten Veröffentlichung gesetzlich vorgeschrieben ist. Dabei können beispielsweise folgende Hinweise verwendet werden:
„KI-generiert“
„Mit Unterstützung künstlicher Intelligenz erstellt“
„KI-generiert und redaktionell bearbeitet“
Je nach Inhalt und technischer Umsetzung können auch andere geeignete Hinweise oder technische Kennzeichnungen verwendet werden. Die konkrete Form der Kennzeichnung richtet sich nach den jeweiligen gesetzlichen Anforderungen und den technischen Möglichkeiten.
Bei vollständig oder teilweise durch KI erzeugten beziehungsweise wesentlich veränderten Bildern, Videos oder Audiodateien können besondere Transparenzanforderungen gelten. Soweit eine Kennzeichnung erforderlich ist, kann diese beispielsweise erfolgen durch:
Eine technische Kennzeichnung muss nicht zwingend unmittelbar für den Nutzer sichtbar sein.
Bei Textinhalten ist insbesondere zwischen unterschiedlichen Formen der KI-Nutzung zu unterscheiden.
Ein vollständig automatisiert erzeugter Text ist anders zu beurteilen als ein von einem Menschen verfasster Text, der beispielsweise lediglich auf Rechtschreibung, Grammatik oder sprachliche Verständlichkeit geprüft wurde. Auch zwischen diesen Formen bestehen unterschiedliche Grade der menschlichen Beteiligung.
bailaho berücksichtigt daher den konkreten Entstehungsprozess und die jeweils geltenden gesetzlichen Anforderungen. Soweit eine Kennzeichnung gesetzlich vorgeschrieben ist, wird diese in geeigneter Form vorgenommen.
Setzt bailaho einen KI-gestützten Chatbot oder ein vergleichbares System zur Kommunikation mit Nutzern ein, wird – soweit gesetzlich erforderlich – transparent darauf hingewiesen, dass es sich um ein KI-System handelt. Ein entsprechender Hinweis kann beispielsweise lauten:
Hinweis: Sie kommunizieren derzeit mit einem KI-gestützten Assistenzsystem.
Wird die Kommunikation anschließend von einem Mitarbeiter übernommen, kann auch dieser Wechsel entsprechend kenntlich gemacht werden.
Bei der Erstellung, Bearbeitung und Pflege von Unternehmenseinträgen können Informationen verarbeitet werden, die von Unternehmen oder Kunden bereitgestellt werden. Hierzu können beispielsweise gehören:
Der jeweilige Kunde bleibt grundsätzlich dafür verantwortlich, dass die von ihm bereitgestellten Inhalte rechtmäßig verwendet werden dürfen, zutreffend sind und keine Rechte Dritter verletzen. Der Einsatz von KI als technisches Hilfsmittel verändert diese Verantwortlichkeit nicht.
Der Schutz personenbezogener Daten hat für bailaho einen hohen Stellenwert. Personenbezogene Daten werden im Zusammenhang mit KI-Systemen nur verarbeitet, soweit hierfür eine entsprechende datenschutzrechtliche Grundlage besteht. Dabei berücksichtigt bailaho insbesondere:
Personenbezogene Daten werden nicht ohne entsprechenden Zweck und ohne erforderliche Rechtsgrundlage an KI-Systeme übermittelt. Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten enthält die jeweils aktuelle Datenschutzerklärung von bailaho.
Für bestimmte Aufgaben kann bailaho technische Dienste externer Anbieter einsetzen. Hierzu können beispielsweise Anwendungen für:
gehören.
Soweit im Rahmen solcher Dienste personenbezogene Daten verarbeitet werden, werden die entsprechenden Verarbeitungsvorgänge nach Maßgabe der jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Anforderungen berücksichtigt.
KI kann auch bei der Erstellung, Bearbeitung oder Optimierung von Werbe- und Marketinginhalten eingesetzt werden. Dies kann beispielsweise betreffen:
Der Einsatz von KI berührt nicht die allgemeinen gesetzlichen Anforderungen an Werbung. Insbesondere müssen Werbeinhalte weiterhin den geltenden Anforderungen an Transparenz, Erkennbarkeit kommerzieller Kommunikation und das Verbot irreführender Werbung entsprechen. Soweit eine besondere Kennzeichnung aufgrund gesetzlicher Vorschriften erforderlich ist, wird diese berücksichtigt.
KI-Systeme arbeiten nicht fehlerfrei. Auch moderne Systeme können beispielsweise:
KI-Ergebnisse stellen daher nicht in jedem Fall eine verbindliche oder abschließende Tatsachenfeststellung dar. Soweit es der konkrete Anwendungsfall erfordert, werden KI-gestützte Inhalte überprüft und gegebenenfalls korrigiert. Eine Garantie für die vollständige Fehlerfreiheit von KI-generierten Ergebnissen wird – sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart – nicht übernommen.
Beauftragt ein Kunde bailaho mit der Erstellung oder Bearbeitung von Texten, Bildern, Werbemitteln oder sonstigen Inhalten, kann die Nutzung KI-gestützter Werkzeuge Bestandteil des internen Arbeitsprozesses sein. Wünscht ein Kunde ausdrücklich eine vollständig manuelle Bearbeitung ohne Verwendung KI-gestützter Werkzeuge, muss dies vor Beginn der jeweiligen Leistung ausdrücklich vereinbart werden. Eine solche individuelle Vereinbarung kann Auswirkungen auf den Leistungsumfang, die Bearbeitungszeit und die Vergütung haben.
Unternehmenseinträge können im Rahmen der Erstellung oder Pflege redaktionell, technisch oder mithilfe KI-gestützter Werkzeuge bearbeitet werden. Allein die Verwendung eines KI-Systems als Hilfsmittel führt nicht automatisch dazu, dass ein vollständiger Unternehmenseintrag als „KI-generiert“ gekennzeichnet werden muss. Entscheidend sind vielmehr die konkrete Art und der Umfang der KI-Nutzung sowie die jeweils geltenden gesetzlichen Vorgaben. Soweit für einen konkreten Inhalt eine gesetzliche Kennzeichnungspflicht besteht, wird bailaho dieser Verpflichtung in geeigneter Form nachkommen.
Soweit dies technisch möglich und rechtlich erforderlich ist, können KI-generierte oder wesentlich KI-bearbeitete Inhalte mit technischen Informationen über ihre Herkunft oder Entstehung versehen werden. Hierfür können unter anderem:
verwendet werden. Solche Informationen können für Nutzer möglicherweise nicht unmittelbar sichtbar sein.
Die technischen und rechtlichen Rahmenbedingungen für künstliche Intelligenz befinden sich in einer fortlaufenden Entwicklung. Änderungen können sich unter anderem aus neuen:
ergeben.
bailaho wird die eigenen Prozesse und diese Richtlinie bei Bedarf an veränderte rechtliche oder technische Rahmenbedingungen anpassen. Es gilt jeweils die auf der Website veröffentlichte aktuelle Fassung.
Diese KI-Transparenzrichtlinie ergänzt die sonstigen rechtlichen Informationen von bailaho. Insbesondere sind ergänzend die jeweils aktuellen Fassungen folgender Dokumente zu beachten:
Für die Verarbeitung personenbezogener Daten sind insbesondere die Regelungen und Informationen der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung maßgeblich.
Sollte eine Bestimmung dieser KI-Transparenzrichtlinie ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder nicht durchsetzbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen, undurchführbaren oder nicht durchsetzbaren Bestimmung tritt, soweit rechtlich zulässig, eine Regelung, die dem wirtschaftlichen und inhaltlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahekommt. Entsprechendes gilt, soweit diese Richtlinie eine Regelungslücke enthalten sollte.
Bei Fragen zum Einsatz künstlicher Intelligenz bei bailaho oder zu einem bestimmten KI-gestützten Inhalt wenden Sie sich an:
bailaho GmbH
Im Nußgärtel 9
76534 Baden-Baden
Deutschland
Telefon: 07223 9126800
E-Mail: info@bailaho.net